Rechtsprechung
VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 60a Abs. 2, Abs. 2c; GG Art. 6; VwGO § 123 Abs. 1
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (20)
- VGH Bayern, 18.12.2017 - 19 CE 17.1541
Nicht statthafter Feststellungsantrag im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen …
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053
Erforderlich ist dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret droht (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15;… B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17; B.v. 21.10.2016 - 19 CE 16.1953;… B.v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7;… VGH BW, B.v. 1.6.2017 - 11 S 658/17 - juris Rn. 3).Wegen der Bindungswirkung nach § 42 Satz 1 AsylG kommen nur inlandsbezogene Abschiebungsverbote in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 a.a.O.).
Insbesondere ist der Antragsgegner (grundsätzlich) zu einer inhaltlichen Prüfung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG nicht berechtigt, sondern bleibt gemäß § 42 Satz 1 AsylG - auch im vorliegenden Fall - an die vorgenannte negative Feststellung des Bundesamts hierzu gebunden (…vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192, juris Rn. 15 f.; BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 CE 17.750
Keine Abschiebung bei transportbedingter Gesundheitsgefahr
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053
Zum anderen muss eine Abschiebung auch dann unterbleiben, wenn sie - außerhalb des eigentlichen Transportvorgangs - eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bedeutet; dies ist der Fall, wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass unmittelbar durch die Abschiebung als solche (unabhängig vom Zielstaat) sich der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne; vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2017 - 10 CE 17.750 - juris Rn. 3 m.w.N.).Zur Abwehr möglicher erheblicher Gefahren für Leben und Gesundheit der Antragsteller zu 1) und 2) durch suizidale Handlungen muss der Antragsgegner bereits vor der Abschiebung entsprechende Vorkehrungen treffen (vgl. auch BayVGH, B.v. 09.05.2017 - 10 CE 17.750 - BeckRS 2017, 111550 Rn. 13;… VGH BW, B.v. 22.2.2017 - 11 S 447/17 - juris Rn. 5).
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053
Die Grundsätze dieser Rechtsprechung können jedoch auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden, da die Garantie des Pflichtteilsrechts in erster Linie an die Solidarität zwischen den Generationen im Bereich des Erbrechts und materiell-ökonomische Erwägungen anknüpft (vgl. hierzu BVerfG, U.v. 19.4.2005 - 1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03 - juris Rn. 70 ff.).
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist von Art. 6 Abs. 1 GG die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern mit Kindern als Familie geschützt (vgl. BVerfG, U.v. 19.2.2013 - 1 BvL 1/1 - BVerfGE 133, 59, juris Rn. 62). - BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Biologischer Vater
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053
Der Schutz wird dabei auf die soziale Familie als dauerhafte Verantwortungsgemeinschaft von Eltern mit Kindern erstreckt (vgl. BVerfG, U.v. 9.4.2003 - 1 BvR 1493/96 und 1 BvR 1724/01 - BVerfGE 108, 82, juris Rn. 75). - BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von …
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053
Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - NVwZ 2009, 387; B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - InfAuslR 2002, 171), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - InfAuslR 2000, 67; B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - NVwZ 2006, 682). - BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von …
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053
Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - NVwZ 2009, 387; B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - InfAuslR 2002, 171), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - InfAuslR 2000, 67; B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - NVwZ 2006, 682). - BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers …
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053
Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - NVwZ 2009, 387; B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - InfAuslR 2002, 171), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - InfAuslR 2000, 67; B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - NVwZ 2006, 682). - BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053
Insbesondere ist der Antragsgegner (grundsätzlich) zu einer inhaltlichen Prüfung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG nicht berechtigt, sondern bleibt gemäß § 42 Satz 1 AsylG - auch im vorliegenden Fall - an die vorgenannte negative Feststellung des Bundesamts hierzu gebunden (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192, juris Rn. 15 f.;… BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15). - BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren …
Auszug aus VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 939/14 - juris Rn. 14) ist es in solchen Fällen geboten, dass die deutschen Behörden mit den im Zielstaat zuständigen Behörden Kontakt aufnehmen, um gegebenenfalls zum Schutz des Ausländers Vorkehrungen zu treffen. - BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00
Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten …
- BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02
Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes …
- VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784
Erfolgloser Eilantrag auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung durch …
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17
Durchführung der Abschiebung bei Suizidalität des Ausländers
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.2017 - 11 S 658/17
Hinderung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit
- VGH Bayern, 31.05.2016 - 10 CE 16.838
Kein Abschiebungshindernis bei paranoid schizophrener kosovarischer …
- VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 CE 17.349
Bedrohung durch Mitglieder des Drogenrings
- VGH Bayern, 31.08.2006 - 24 C 06.954
- VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 CE 17.30
- VGH Bayern, 09.04.2003 - 10 CE 03.484
Anspruchsgrundlage für die Erteilung von Duldungen; Bindung der Ausländerbehörde …
- VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 54/22
Vorläufiger Rechtsschutz wegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis
Eine derartige Gemeinschaft ist zwischen lebenden und verstorbenen Familienangehörigen jedoch nicht mehr durchführbar (vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053 -, juris Rn. 25).Soweit vorliegend überhaupt von grundrechtlich schützenswerten (familiären) Bindungen zwischen Lebenden und Verstorbenen ausgegangen werden könnte (vgl. vorstehende Ausführungen), wären die Bindungen auf Grund der Schutzrichtung des Art. 6 Abs. 1 GG in diesem Fall erheblich geringer als unter Lebenden zu bemessen (vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053 -, juris Rn. 26) und würden vorliegend nicht gebieten, dass einwanderungspolitische Gründe oder sonstige öffentliche Belange, die gegen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sprechen, zurückstehen müssten.
Ob daneben auch eine Exhumierung und Überführung der sterblichen Überreste des verstorbenen Ehemannes nach Armenien in Betracht kommt (vgl. hierzu VG Ansbach, Beschl. v. 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053 -, juris Rn. 26), bedarf vor diesem Hintergrund keiner vertiefenden Erörterung.